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AutorenbildHealth Beauty Lifestyle

MASSNAHMENKONZEPT SCHUTZ- UND HYGIENE COVID-19 für das EMS TRAINING


Grundsatz: Das MASSNAHMENKONZEPT SCHUTZ- UND HYGIENE COVID-19 der Health Beauty Lifestyle AG gilt ebenfalls für das EMS Training und wird durch die hier aufgeführten zusätzlichen Regelungen, welche spezifisch für das EMS-Training gelten ergänzt. Es ist zwingend erforderlich das man pünktlich zum Termin erscheint, ansonsten reicht uns die Zeit für die Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen nicht aus, was folglich zu Verspätungen im Zeitplan führt. Das Personal ist angewiesen bei Verspätung das Training zu kürzen, oder gar ganz zu streichen. Im gesamten Studio gilt Mundschutz/Maskenpflicht.

Die vorliegenden Richtlinien des Schutzkonzeptes für ein SARS-CoV-2-geschütztes Training bei Ganzkörper-Elektromyostimulationstraining (Ganzkörper-EMS-Training) wurde unter Anwendung eines abgestuften Ansatzes verfasst:

Primäre Massnahmen

Mit den primären Massnahmen wird versucht, dass innerhalb der Räumlichkeiten von EMS-Anbietern keine SARS-CoV-2-Viren vorkommen, obwohl aktuell solche Viren in der Aussenwelt vorhanden sind. Mit den primären Massnahmen sollen infektiöse Trainingswillige identifiziert und vom Zugang zum EMS-Center ausgeschlossen werden.

Allgemeine Massnahmen

Weil sowohl asymptomatische als auch präsymptomatische Personen bereits infektiös sein können, kann durch die primären Massnahmen deren erklärtes Ziel nicht gesichert erreicht werden. Der Ausschluss von symptomatischen, also infektiösen Personen senkt aber die potentielle Gesamtvirenlast senkt. Mit den allgemeinen Massnahmen soll erreicht werden, dass angesichts der möglicherweise vorhandenen «Rest-Virenlast» nicht schon unmittelbar vor und generell nach dem Eintritt in die Räumlichkeiten eines EMS-Anbieters potentielle Übertragungssituationen für SARS-CoV-2-Viren entstehen.

Trainingsspezifische Massnahmen

Die trainingsspezifischen Massnahmen betreffen das Training sowie die direkte Trainingsumgebung. Sie sorgen dafür, dass für jeden einzelnen Trainierenden in der Trainingssituation «Ganzkörper-EMS-Training» die Übertragung von SARS-CoV-2-Viren, d.h. die Ansteckung mit COVID-19 trotz einer möglicherweise vorhandenen Rest-Virenlast auf ein tiefst mögliches Niveau gesenkt wird.


Zusätzliche Massnahmen

Mit den zusätzlichen Massnahmen wird das Risiko von Gefährdungspotentialen, die in den Räumlichkeiten eines EMS-Anbieters existieren können, aber mit dem Training direkt nichts zu tun haben, ebenfalls auf ein tolerierbares Niveau gesenkt.

Risikopatienten

Auch hier gelten die


Regelungen des MASSNAHMENKONZEPT SCHUTZ- UND HYGIENE COVID-19. Kunden Ü-65 Jahre alt oder/und eine oder mehrere der folgenden Erkrankungen aufweist: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen oder Krebs DÜRFEN BIS AUF WEITERES NICHT TRAINIEREN.

Fragen vor Eintritt ins Studio:

1. Frage zu COVID-19-Symptomen

Jede/r Trainingswillige wird gefragt, ob sie/er ein oder mehrere der folgenden Symptome wie (meist trockener) Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber oder Fiebergefühl oder Muskelschmerzen aufweist.

1. Konsequenzen aus Frage zu COVID-19-Symptomen

Die Antwort auf die Frage hat folgende Konsequenzen:

a) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit NEIN, wird sie/er zum Training in den Räumlichkeiten des EMS-Anbieters zugelassen.

b) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit JA, wird sie/er zum Training in den Räumlichkeiten des EMS-Anbieters nicht zugelassen. und

c) Die/der Trainingswillige wird aufgefordert, sich gemäss den Weisungen des BAG in Selbst-Isolation zu begeben.

2. Frage zu einer Ansteckungsvermutung

Jede/r Trainingswillige wird gefragt, ob sie/er auch nur den leisesten Verdacht hegt, dass sie/er corona-infiziert sein könnte?

2. Konsequenzen aus Frage zu einer Ansteckungsvermutung

Die Antwort auf die Frage hat folgende Konsequenzen:

a) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit NEIN, wird sie/er zum Training in den Räumlichkeiten des EMS-Anbieters zugelassen.

b) Beantwortet die/der Trainingswillige die Frage mit JA, wird sie/er zum Training in den Räumlichkeiten des EMS-Anbieters nicht zugelassen. und

c) Die/der Trainingswillige wird aufgefordert, sich gemäss den Weisungen des BAG in Selbst-Isolation zu begeben.

Hygiene

Der EMS-Anbieter sorgt für höchste hygienische Bedingungen, indem er sicherstellt, dass

a) jede/r Mitarbeiter/in die viruzid wirksame Desinfektion seiner Hände zu einem Begrüssungszeremoniell des neu eintretenden Kunden macht und deshalb auch jeder Kunde sofort nach dem Betreten der Räumlichkeiten seine Hände viruzid wirksam desinfiziert;

b) in den EMS-Räumlichkeiten genügend Möglichkeiten für eine viruzid wirksame Desinfektion der Hände vorhanden sind;

c) genügend Einweg-Handtuchpapier vorhanden ist;


d) für die Entsorgung des gebrauchten Einweg-Handtuchpapier Eimer zur Verfügung stehen;

e) diese Eimer regelmässig geleert werden

f) die Dusche wenn immer möglich gesperrt bleiben. Bei unumgänglicher Nutzung der Dusche wird der gesamte Duschbereich nach jedem Benutzen desinfiziert. Wir wären euch sehr dankbar, wenn immer möglich auf das Duschen im Studio zu verzichten.

Erleichternde Massnahmen zur Einhaltung des 2m-Abstandes

Zur Erleichterung und Unterstützung des Einhaltens der 2m-Abstandregel werden folgende Massnahmen getroffen:

a) Die Trainierenden kommen bezüglich Bekleidung «trainingsbereit» zum EMS-Anbieter.

b) Sie wechseln vor dem Training im dazu vorgesehenen Bereich lediglich das Schuhwerk und entledigen sich gegebenenfalls weiterer vorhandener Bekleidungsstücke.

c) Die Dusche bleibt - wenn immer möglich - gesperrt. Bei unumgänglicher Nutzung der Dusche wird der gesamte Duschbereich nach jedem Benutzen desinfiziert.

Vorbereitung der zur Verfügung gestellten Utensilien

Der EMS-Anbieter sorgt neben den normalen täglichen Reinigungsarbeiten gemäss den Weisungen des Herstellers/Lieferanten dafür, dass

a) Utensilien, welche den Trainierenden zur Verfügung gestellt werden, entweder abends nach Betriebsschluss oder morgens vor Betriebsaufnahme beidseitig mit viruzid wirksamen Mitteln desinfiziert werden.

b) den verantwortlichen Mitarbeitern für Reinigung bzw. die beidseitige viruzid wirksame Desinfektion eine detaillierte Anleitung zu den zu desinfizierenden Stellen auf den Utensilien zur Verfügung steht.

Massnahmen bei der Trainingsanleitung durch EMS-Trainer

Die trainingsspezifischen Massnahmen dienen der Vermeidung von Tröpfchen- oder Kontaktübertragung des SARS-CoV-2 unter den speziellen Gegebenheiten von Ganzkörper-EMS-Training.

a) Der einweisende EMS-Trainer und der Kunde müssen eine Maske tragen.

b) Körperkontakt sollte bei den Trainingsanweisungen und Coachinginputs auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

c) Temperaturmessen direkt nach Händedesinfektion bei Eintritt ins Studio.

Die EMS-Utensilien während und nach dem Training

Bei der Handhabung der EMS-Utensilien ist wie folgt vorzugehen:

a) Bei der Verwendung von EMS-Trainingsutensilien darf kein Material-Sharing erfolgen.

b) Verwendete EMS-Trainingsutensilien müssen vor Aufnahme und nach Beendigung des Trainings durch den EMS-Trainer beidseitig viruzid wirksam desinfiziert werden.

c) Der Kunde muss sich sämtliche Elektrodenkontakte weitestgehend ausschliesslich nach mündlicher Anweisung des Trainers selbst anlegen. Bei Hilfe durch den Trainer werden Handschuhe getragen.

d) Elektrodenkontakte wie Westen oder Bandagen müssen nach jedem Training beidseitig viruzid wirksam desinfiziert werden.

Weitere nicht explizit aufgeführte Massnahmen werden von COVID-19-Schutzkonzept

für Ganzkörper-Elektromyostimulationstraining (Ganzkörper-EMS-Training) /April 2020 /

QualiCert AG / Miha Bodytec / XBody übernommen.

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